Einstellungsverfahren
- Zwangsarbeit in jeglicher Form ist verboten. Jedes Arbeitsverhältnis muss aus eigenem Willen bestehen.
- Wir befolgen alle örtlichen Gesetze über Kinderarbeit, einschließlich des Beschäftigungsalters, der Arbeitszeiten, der Art der Arbeit usw.
- Die Arbeitszeiten dürfen die entsprechenden Anforderungen der örtlichen Gesetze nicht überschreiten. Überstunden müssen angemessen extra bezahlt werden.
- Die Löhne der Beschäftigten, einschließlich der Bezahlung von Überstunden, müssen dem Mindestlohnstandard der örtlichen Gesetze entsprechen.
- Non-Discrimination Disclaimer